CAMPINGPLATZORDNUNG
1. Die Rezeption ist von 8.00 bis 22.00 Uhrdurchgehend geöffnet. Bei Anreise müssen alle Gäste zum Einchecken einen Ausweis vorlegen und die Richtigkeit der Registrierung aller Mitglieder zu überprüfen.
2. Die Campinggebühr wird nach der Anzahl der verbrachten Nächte berechnet und muss bei Anreise bezahlt werden. Bei Abreise nach 12.00 Uhr wird eine zusätzliche Nacht berechnet. Jede Gruppe muss ihr eigenes Zelt, Wohnwagen, Wohnmobil, Auto innerhalb des zugewiesenen Stellplatzes aufstellen.
3. Bungalows und Mobilheime stehen ab 16.00 Uhrzur Verfügung und müssen bei Abreise innerhalb 10.00 Uhr geräumt werden. Die Schlüssel müssen zur Überprüfung an der Rezeption abgegeben werden. Die Bezahlung muss bei Anreise erfolgen. Die Wohneinheiten müssen sauber und ordentlich verlassen werden, ansonsten werden Reinigungskosten von € 30,00 angewendet.
4. Tagesgästen wird der Zutritt nach vorheriger Genehmigung der Direktion und Vorlage eines Ausweises gestattet, das bis zum Verlassen des Gebäudes einbehalten wird. Dauert der Besuch länger al 2 Stunden, wird der Tagespreis angewendet. Keine Besucherparkplätze vorhanden.
5. Von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 23.00 bis 7.00 Uhr ist absolute Ruhe erforderlich. Von 23.00 bis 7.00 Uhr ist die Schranke geschlossen. In dieser Zeit ist das Rein-Rausfahren oder im inneren des Campingplatzes mit Autos, Motorrädern und Kraftfahrzeugen NICHT möglich. Während den anderen Uhrzeiten müssen die Fahrzeuge in der Anlage im Schritttempo fahren.
6. Der Eintritt von Haustieren unterliegt der Genehmigung der Direktion und sind nur auf Stellplätzen erlaubt und müssen immer an der Leine geführt werden. Aus hygienischen Gründen sind Tiere im Schwimmbad und Toiletten verboten.
7. Chemietoiletten müssen in die dafür vorgesehenen Abflüsse entleert werden.
8. Minderjährige haben während des Aufenthalts nur in Begleitung der Eltern oder Vollerwachsenen Zutritt. Auch im Spielbereich und Schwimmbad müssen Kinder von Eltern begleitet werden.9. Die getrennte Müllentsorgung ist von 8.00 bis 23.00 und muss in den vorgesehenen Mülltonnen auf der Ökoinsel am Eingang des Campingplatzes entsorgt werden.
10. Die Direktion lehnt jede Verantwortung im Falle von Diebstahl oder Beschädigung ab, auch wenn eine ständige Überwachung erfolgt.
11. Der Zutritt zum Campingplatz setzt die volle Akzeptanz dieser Regeln voraus. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.